• Sa. Apr 20th, 2024

EU startet Gesetzgebung zur globalen Mindeststeuer

Die EU-Kommission will bei der globalen Mindeststeuer Vorreiter sein. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Zhang Cheng/XinHua/dpa)

Die EU unternimmt erste konkrete Schritte zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer.

Am Mittwoch stellte die zuständige Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag vor, der die ehrgeizige internationale Steuerreform umsetzen soll, auf die sich die EU zuvor mit über 130 anderen Ländern geeinigt hatte. Gleichzeitig will die Kommission gegen sogenannte Briefkastenfirmen vorgehen, mit denen hohe Steuern umschifft werden können.

Steuervermeidung soll unterbunden werden

Mit dem Gesetzesvorschlag zur Mindeststeuer ist die EU nach Angaben der Kommission weltweit Vorreiter. Ziel der Reform ist es vor allem, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Internationale Firmen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr sollen deswegen spätestens 2023 unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Zahlt ein Unternehmen mit seiner Tochterfirma im Ausland weniger Steuern, kann der Heimatstaat die Differenz einkassieren. Der Vorschlag muss von den EU-Ländern einstimmig angenommen werden.

Ein weiterer Teil der globalen Steuerreform soll nach Angaben der Kommission im nächsten Jahr konkretisiert werden. Dieser soll sicherstellen, dass internationale Digitalkonzerne wie Facebook nicht nur im Heimatland besteuert werden, sondern auch dort, wo sie tatsächlich Geschäfte betreiben.

Die vorgeschlagene Regelung gegen Briefkastenfirmen soll ebenfalls Steuersparmodelle von Firmen vermeiden. Briefkastenfirmen sind meist in einem Land mit niedrigen Steuern registriert – etwa Luxemburg – betreiben ihr wesentliches Geschäft aber anderswo. Mit neuen Regeln könnten Firmen in der EU ermittelt werden, die zwar ein physisches Namensschild an einem Briefkasten haben, aber zum Beispiel keine Angestellten im registrierten Land. Sie müssten dann auch da, wo sie eigentlich aktiv sind, Steuern zahlen. Wenn die Regeln von den EU-Ländern angenommen werden, würden sie ab 2024 gelten.

Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU) begrüßte den Vorschlag. «Einige Mitgliedstaaten haben es sich zum Geschäftsmodell gemacht, einen sicheren Hafen für Briefkastenfirmen zu bieten und damit anderen EU-Staaten die steuerliche Bemessungsgrundlage abzugraben. Diese Praxis muss ein Ende haben», sagte er.