• Di. Apr 23rd, 2024

Neue Corona-Hilfen können beantragt werden

Für die Bearbeitung sind die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro je Fördermonat bewilligen könnten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Monika Skolimowska/dpa)

Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Krise erhalten.

Auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Steuerberater nun bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mitteilte.

Man gehe davon aus, dass je nach Pandemieverlauf bis zu 100.000 Unternehmen Anträge stellen könnten. Bereits in den nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur.

Erneute Belastungsprobe für Unternehmen

Anders als bisher fördert der Bund nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen. «Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern», erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Habeck sagte, die nötigen Einschränkungen bedeuteten für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten eine erneute Belastungsprobe. «Und das, nachdem sie schon knapp zwei Jahre Pandemie hinter sich haben – eine Zeit voller Unsicherheit, Einschränkungen und Sorgen, eine Zeit, die viele aufgezehrt hat.» Mit der Überbrückungshilfe IV wolle man den Unternehmen sehr schnell eine helfende Hand reichen, um wenigstens einige Härten abzufedern.

«Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen», sagte Habeck.

Länder sind zuständig

Für die Bearbeitung sind den Angaben zufolge die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro je Fördermonat bewilligen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.

Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden. Darüber hinaus können sie weitere Zuschläge bei einem besonders starken Umsatzrückgang erhalten oder wenn sie auf besondere Weise betroffen sind wie etwa die Schausteller und Händler auf Weihnachtsmärkten oder Feuerwerkshersteller. Auch Unternehmen, die schließen, weil die Zugangsregeln den Betrieb unwirtschaftlich machen, können Überbrückungshilfe erhalten.