• Di. Apr 16th, 2024

Vor Inkrafttreten neuer Vorgaben: Mehr Frauen in Vorständen

Laut Fidar haben 49 von den 66 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die unter das Mindestbeteiligungsgebot fallen, eine Frau im Vorstand (Symbolbild). (Urheber/Quelle/Verbreiter: Annette Riedl/dpa)

Noch bevor die neuen Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen großer Unternehmen greifen, ist in den betreffenden Firmen der Frauenanteil in den Führungsetagen weiter gestiegen.

Wie die Organisation Fidar (Frauen in die Aufsichtsräte) mitteilte, haben von den 66 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die unter das neue sogenannte Mindestbeteiligungsgebot fallen, 49 eine Frau im Vorstand. Als das entsprechende Gesetz im vergangenen Sommer verabschiedet wurde, waren es noch 42 Unternehmen. Fidar verfolgt die Entwicklung der Besetzung von Aufsichtsrats- und Vorstandsposten ständig und setzt sich seit langem für eine stärkere Beteiligung von Frauen ein.

Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz im Juni auf den Weg gebracht. Es sieht vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen künftig mindestens eine Frau im Vorstand sitzen muss. Das muss ab 1. August dieses Jahres bei Neubesetzungen der Posten beachtet werden. Das sogenannte zweite Führungspositionengesetz sorge für neue Dynamik, hieß es in einer Mitteilung von Fidar. Seit Bekanntwerden der Pläne im Herbst 2020, hätten 13 Unternehmen eine Frau in den Vorstand geholt. «Die Zahlen zeigen: Gesetzliche Vorgaben wirken», sagte Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne).

Die Regeln für Vorstände ergänzen die schon länger bestehenden Vorgaben für Aufsichtsräte. Mit dem ersten Führungspositionengesetz von 2015 wurden Firmen ab einer bestimmten Größe – in der Regel ab 2000 Beschäftigten – verpflichtet, frei werdende Posten in dem Kontrollgremium mit Frauen neu zu besetzen, bis mindestens ein Anteil von 30 Prozent erreicht ist.