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Grüne machen Druck für Mehrwertsteuer-Aus bei Lebensmitteln

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Apr 26, 2022
Für bestimmte Lebensmittel sollte die Mehrwertsteuer auf null gesenkt werden, fordern Fachleute. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Sven Hoppe/dpa)

Die Grünen machen in der Ampel-Koalition weiter Druck für eine Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter Lebensmittel. «Wir müssen jetzt etwas gegen die Preisspirale beim Essen unternehmen und dies mit gesundheitlichen Aspekten verbinden», sagte Ernährungsexpertin Renate Künast am Dienstag.

Eine Steuerbefreiung für besonders gesunde Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte wäre außerdem ein Beitrag zu einer umweltfreundlichen Lebensmittelproduktion. «Eine Befreiung sollte auch für Babynahrung gelten.» Das Finanzministerium sei nun gefragt, diese Maßnahme auf den Weg zu bringen.

Die Debatte über Preis-Entlastungen hat angesichts der Inflation Fahrt aufgenommen. Sozial- und Verbraucherverbände forderten die Bundesregierung auf, neue EU-Regeln zu nutzen und für Lebensmittel wie Obst und Gemüse die Mehrwertsteuer auf null Prozent zu setzen. Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) unterstützt die Forderungen. Beim Finanzministerium und in der Koalition stoßen sie aber verbreitet auf Skepsis. Verwiesen wird auf zwei auf den Weg gebrachte Milliardenpakete mit anderen Entlastungsmaßnahmen.

Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent. Ein reduzierter Satz von 7 Prozent subventioniert Produkte, die dem Gemeinwohl dienen – darunter sind auch Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Obst, Gemüse und Backwaren. Nach einer kürzlich geänderten EU-Richtlinie sind gänzliche Steuerbefreiungen nun auch bei Lebensmitteln und anderen Gütern zur Deckung der Grundbedürfnisse möglich.

Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie erklärte, wenn Obst und Gemüse billiger gemacht werden sollten, um Verbraucher von Preissteigerungen zu entlasten und ausgewogene Ernährung zu fördern, gehörten Frucht- und Gemüsesäfte dazu. Daher spreche man sich für eine Mehrwertsteuersenkung aus. Frucht- und Gemüsesäfte würden aktuell als Getränk mit 19 Prozent und nicht als pflanzliche Lebensmittel mit dem reduzierten Satz von 7 Prozent versteuert.