• Sa. Apr 20th, 2024

Vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit bleibt bis Ende Juni

Ein Antragsformular für das Kurzarbeitergeld. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll wegen der Energiekrise bis Ende Juni unter vereinfachten Bedingungen möglich bleiben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Sonntag), trotz der hohen Belastungen, die die Wirtschaft gerade gleichzeitig schultern müsse, sei die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabil. «Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten. (…) Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023.»

Nach Angaben des RND ging die Verordnung bereits durch die Ressortabstimmung und soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Heil sagte: «Kurzarbeit war in den vergangenen Monaten eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Diese Brücke trägt auch weiterhin.»

Der vereinfachte Zugang war in der Corona-Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden – zuletzt bis Ende 2022. Die Erleichterungen bedeuten, dass Kurzarbeitergeld bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von einem Entgeltausfall betroffen sind. Außerdem müssen Beschäftigte keine Minusstunden aufbauen, um zum Bezug von Kurzarbeitergeld berechtigt zu sein.

Nachdem die Zahl der Kurzarbarbeiter von einst fast sechs Millionen im Corona-Lockdown im April 2020 wieder fast auf ein Normalmaß zurückgegangen war, meldete die Bundesagentur für Arbeit zuletzt wieder etwas steigende Zahlen. Vom 1. bis einschließlich 24. November sei von Unternehmen für 82.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt – das heißt noch nicht, dass diese auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Die aktuellen Daten für in Anspruch genommene Kurzarbeit stammen aus dem September. Damals wurden 157.000 Kurzarbeiter registriert, doppelt so viele wie noch im August.