• Do. Apr 25th, 2024

Nachbesserung bei Mehrwegangebotspflicht nötig

Seit Jahresbeginn sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Essen zum Mitnehmen die Wahl zwischen einer Einweg- und einer Mehrwegverpackung haben. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) pocht nach weiteren, bei Testkäufen festgestellten Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht im Gastgewerbe auf Nachbesserungen am Gesetz. «Wir dringen darauf, dass das noch in dieser Legislaturperiode geschieht», sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz in Berlin.

Zudem müssten die Bundesländer ihren Vollzugsaufgaben nachkommen, Verstöße sanktionieren und dafür sorgen, dass das Gesetz ernst genommen werde.

Bereits im Januar hatte die DUH stichprobenartige Testbesuche in 35 Filialen großer Ketten in Berlin, München und Köln durchgeführt und dabei Verstöße festgestellt. In der vergangenen Woche folgten weitere Stichproben und Nachtests. Zwei Unternehmen hatten nach Angaben des Vereins Unterlassungserklärungen unterzeichnet, gegen fünf würden Unterlassungsklagen vor den jeweiligen Landgerichten erhoben.

Bei einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Vereins hätten zudem 86 Prozent der Befragten angegeben, normalerweise Einwegboxen für Essen zum Mitnehmen zu nutzen. Auf die Frage, warum Mehrweg nicht genutzt werde, erklärten 72 Prozent, es fehle ein entsprechendes Angebot, und 27 Prozent erklärten, sie wollten die Boxen nicht herumtragen oder lagern. 55 Prozent gaben an, ihnen sei ein niedriger Preis oder ein geringer Pfandbetrag wichtig.

Die Umfrage belege, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher unternehmensübergreifende Mehrweglösungen, möglichst viele Rückgabestellen und Preisvorteile für Mehrweg wünschten, sagte Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.