Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken
Am Arbeitsgericht Frankfurt wollte die Bahn den erneuten Lokführerstreik stoppen - und ist in erster Instanz gescheitert. Auf Millionen Passagiere kommen damit erneut Behinderungen zu.
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Am Arbeitsgericht Frankfurt wollte die Bahn den erneuten Lokführerstreik stoppen - und ist in erster Instanz gescheitert. Auf Millionen Passagiere kommen damit erneut Behinderungen zu.
In erster Instanz scheiterte die Deutsche Bahn vor Gericht beim Versuch, das Treiben der GDL zu stoppen. Der Konzern geht in Berufung. Die Lokführer streiken vorerst weiter.