Import-Nussknacker darf nicht mit Erzgebirge-Stil werben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit «im Erzgebirge-Stil» beworben werden. Was das Urteil für Hersteller und Händler bedeutet.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit «im Erzgebirge-Stil» beworben werden. Was das Urteil für Hersteller und Händler bedeutet.
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