Cum-Ex: Warburg Bank legt Verfassungsbeschwerde ein
Der Bundesgerichtshof hatte vor wenigen Monaten die Deklaration der «Cum-Ex»-Geschäfte als Steuerhinterziehung bestätigt. Doch die Hamburger Warburg Bank will das Urteil nicht so stehen lassen.
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Der Bundesgerichtshof hatte vor wenigen Monaten die Deklaration der «Cum-Ex»-Geschäfte als Steuerhinterziehung bestätigt. Doch die Hamburger Warburg Bank will das Urteil nicht so stehen lassen.
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