Spanien hat die Löschung von mehr als 65.000 Airbnb-Anzeigen für die Vermietung von Ferienwohnungen angeordnet. In den vergangenen Monaten seien insgesamt drei Anweisungen an die Airbnb-Europazentrale in Irland ergangen, diese als illegal bezeichneten Anzeigen zu entfernen, teilte das Ministerium für Verbraucherschutz in Madrid auf Anfrage mit. Die Maßnahme könnte es auch für Urlauber aus Deutschland schwieriger machen, eine günstige Ferienunterkunft zu buchen.

Die spanischen Behörden versuchen seit längerem, die Vermietung von Ferienwohnungen einzudämmen, da der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist. Vor allem in Ballungsgebieten und in touristischen Hochburgen übersteigt die Nachfrage an Wohnraum bei weitem das Angebot, so dass die Mieten stark steigen. 

Immer wieder kommt es zu Demonstrationen für bezahlbare Mieten wie zuletzt landesweit Anfang April. Insgesamt wird die Zahl der Airbnb-Wohnungen in Spanien auf mehr als 400.000 geschätzt.

Wie die Behörden argumentieren

Die zu löschenden Airbnb-Anzeigen würden gegen gesetzliche Auflagen verstoßen, betonte das Ministerium. Betroffen seien nur ganze Wohnungen und nicht Angebote einzelner Zimmer in der Wohnung des Vermieters. 

So würden etliche Anzeigen keine Lizenznummer oder Registrierung bei den Behörden aufweisen. In fast allen spanischen Regionen muss eine Ferienwohnung vor der Vermietung aber bei einer staatlichen Stelle registriert werden.

In anderen Fällen fehle die Angabe, ob es sich bei dem Vermieter um eine Privatperson oder einen gewerblichen Anbieter handele. Davon hänge unter anderem ab, ob der Mieter Verbraucherschutz in Anspruch nehmen könne. Hinzu kämen Anzeigen mit Lizenznummern, die nicht mit den von den zuständigen Behörden vergebenen Nummern übereinstimmten.

Airbnb hatte gegen eine der Löschanweisungen, die 5.800 Anzeigen betraf, vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Dies lehnte das Oberverwaltungsgericht in Madrid jedoch ab. Nun betonte das Verbraucherschutzministerium, es rechne damit, dass Airbnb die Anweisungen befolge.

Airbnb antwortete zunächst nicht auf eine Anfrage.