Kein Erschwerniszuschlag für Masketragen beim Putzen
Auf Anweisung seines Arbeitgebers musste der Gebäudereiniger bei der Arbeit eine medizinische Maske tragen. Dafür wollte der Kläger einen Erschwerniszuschlag. Jetzt gibt es ein Urteil.
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Auf Anweisung seines Arbeitgebers musste der Gebäudereiniger bei der Arbeit eine medizinische Maske tragen. Dafür wollte der Kläger einen Erschwerniszuschlag. Jetzt gibt es ein Urteil.