BGH verhandelt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen
Abstandhalten war in der Corona-Pandemie angesagt. Doch das Gesetz sieht vor, dass sich Wohnungseigentümer regelmäßig versammeln? Ob eine rein schriftliche Variante eine Lösung ist, prüft nun der BGH.
BGH verhandelt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen
In der Corona-Pandemie war Abstandhalten angesagt. Doch was, wenn an einer Eigentümerversammlung alle Wohnungseigentümer persönlich teilnehmen sollen? Der BGH befasst sich mit einer Lösungsvariante.